Zulässiger Alkoholgehalt im Blut

Der gängigste Standard für den zulässigen Alkoholgehalt im Blut während der Fahrt in Westeuropa ist 0,5 ‰. In den meisten osteuropäischen Ländern ist dieser Indikator niedriger. Es reicht von 0.0 ‰ bis 0.3 ‰.

Es sollte auch bedacht werden, dass die Anforderungen an Fahrer mit einer Fahrerfahrung von höchstens zwei Jahren in vielen Ländern strenger sind und der zulässige Alkoholgehalt in ihrem Blut für sie viel niedriger ist.

Die Tabelle zeigt die zulässigen Werte für Alkohol im Blut in verschiedenen Ländern Europas. Detailliertere Informationen, einschließlich der Strafe für die Überschreitung der zulässigen Standards, finden Sie in dem entsprechenden Abschnitt für jedes Land.

Daten in allen Tabellen können durch Klicken auf die Spaltenüberschrift aufsteigend / absteigend sortiert werden.

LandStufe (‰)Hinweis:
Österreich0.5mit Erfahrung von weniger als 2 Jahren, die zulässige Menge an Alkohol im Blut 0,1 ‰
Aserbaidschan0.3 
Albanien0.1 
Andorra0.5 
Armenien0,00 
Weißrussland0.3vom 12. August 2011
Belgien0.5mit einer Erfahrung von weniger als 2 Jahren ist nur eine Strafverfolgung vorgesehen
Bulgarien0.5 
Bosnien und Herzegowina0.3 
Vereinigtes Königreich0.8 
Ungarn0,00 
Deutschland0.5wenn die Erfahrung weniger als 2 Jahre beträgt oder das Alter des Fahrers nicht älter als 21 Jahre ist, beträgt der erlaubte Alkoholgehalt im Blut 0,00 0,00
Griechenland0.5mit Erfahrung weniger als 2 Jahre und für Motorradfahrer die zulässige Menge an Alkohol im Blut 0,2 ‰
Georgien0.3 
Dänemark0.5 
Irland0.5mit einer Erfahrung von weniger als 2 Jahren, die zulässige Menge an Alkohol im Blut 0,2 ‰
Island0.5 
Spanien0.5mit Erfahrung von weniger als 2 Jahren, die zulässige Menge an Alkohol im Blut 0,3 ‰
Italien0.5mit Erfahrung von weniger als 3 Jahren, die zulässige Menge an Alkohol im Blut 0.00 ‰
Zypern0.5 
Lettland0.5mit einer Erfahrung von weniger als 2 Jahren, die zulässige Menge an Alkohol im Blut 0,2 ‰
Litauen0.4für Taxifahrer, Motorräder, Mopeds, Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen oder mehr als 9 Sitze, sowie für Fahrer, deren Fahrpraxis nicht länger als 2 Jahre beträgt, der zulässige Alkoholgehalt im Blut 0,00 0,00
Liechtenstein0.8 
Luxemburg0.5mit einer Erfahrung von weniger als 2 Jahren, die zulässige Menge an Alkohol im Blut 0,2 ‰
Mazedonien0.5mit Erfahrung von weniger als 2 Jahren, die zulässige Menge an Alkohol im Blut 0.00 ‰
Malta0.8 
Moldawien0.3 
Die Niederlande0.5mit einer Erfahrung von weniger als 5 Jahren, sowie für Fahrer von Mopeds, die nicht älter als 24 Jahre sind, die zulässige Menge an Alkohol im Blut 0,2 ‰
Norwegen0.2 
Polen0.2 
Portugal0.5 
Russische Föderation0,35 
Rumänien0,00 
Serbien0.3 
Slowakei0,00 
Slowenien0.5mit Erfahrung von weniger als 3 Jahren, die zulässige Menge an Alkohol im Blut 0.00 ‰
Türkei0.5beim Fahren von Autos mit Anhänger, die maximal zulässige Menge an Alkohol im Blut 0.00 ‰
Ukraine0,00Fehler von 0,2 ‰
Finnland0.5 
Frankreich0.5mit einer Erfahrung von weniger als 2 Jahren, die zulässige Menge an Alkohol im Blut 0,2 ‰
Kroatien0.5 
Montenegro0.3 
Tschechien0,00 
Schweiz0.5mit einer Erfahrung von weniger als 1 Jahr, die zulässige Menge an Alkohol im Blut 0.00 ‰
Schweden0.2 
Estland0.2 

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